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Unsere Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommenssteuergesetztes (EStG)
bieten wir Ihnen zum Download an.
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Selbstverständlich können Sie uns auch anrufen. Wir faxen Ihnen dieses Dokument auch gerne zu. Tel.: 06241 - 946400
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